Corona Verluste zur Steueroptimierung nutzen!

Die Corona-Krise trifft Unternehmen und Selbständige. Die Gewinne des Jahres 2020 brechen bei vielen Unternehmen ein. Es ist zu befürchten, dass sich die Wirtschaft auch im Jahr 2021 noch nicht vollständig erholt hat und auch dann geringere Gewinne oder gar Verluste drohen. Diese Ausnahmesituation sollten Sie unbedingt in Ihrer Steuerplanung berücksichtigen.

Selbständige und Unternehmen, die jetzt eine Bilanz für das Jahr 2019 zu erstellen haben, sollten dabei die erwarteten Unternehmensergebnisse der Jahre 2020 und 2021 im Auge behalten. Sind für die Jahre 2020 und 2021 geringere Gewinne oder Verluste zu erwarten, sollten alle Bilanzierungswahlrechte ausgeschöpft werden, um den Gewinn des Jahres 2019 möglichst niedrig zu halten. Ziel muss es sein, im Jahr 2019 möglichst wenig Steuern zu zahlen.

Kann der Gewinn des Jahres 2019 durch Bilanzierungsmaßnahmen verringert werden, verlagert dieser sich in die Folgejahre. So kann das Ziel einer Steueroptimierung über den Dreijahreszeitraum 2019-2021 erreicht werden. Die Gewinnverlagerung kommt in den Folgejahren zum Tragen und saldiert sich mit den schlechteren Unternehmensergebnissen dieser Perioden.

Entsteht im Jahr 2020 ein Verlust, kann dieser ins Jahr 2019 zurückgetragen werden und führt dann zu einer Steuerentlastung. Ein Verlustrücktrag ist aber nur ins Jahr davor möglich. Sofern auch im Jahr 2021 ein Verlust entsteht, kann dieser zwar ins Jahr 2020, nicht aber ins Jahr 2019 zurückgetragen werden. Darum ist es wichtig, jetzt eine Steuerplanung zu erstellen!

Steuerpflichtige, die aufgrund einer Einnahmen-Überschussrechnung besteuert werden, können ihr Ergebnis des Jahres 2019 zwar nicht mehr beeinflussen. Wohl aber lohnt sich eine Vorausschau auf die Jahre 2020 und 2021. Einnahmen und Ausgaben sollten so gesteuert werden, dass eine möglichst geringe Steuerlast für Sie entsteht.

Profitieren Sie von der Corona Krise! Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihre Steuerlast zu minimieren. Kontaktieren Sie mich!