Jahresabschlusserstellung

Sie wünschen einen betriebswirtschaftlich aussagefähigen Jahresabschluss, der unter steuerlichen Gesichtspunkten optimiert wurde? Wir kennen alle Bilanzierungswahlrechte!

Aus dem Jahresabschluss werden des Vermögen, die Schulden und das Jahresergebnis des Unternehmens zum Abschlussstichtag sichtbar. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind insbesondere handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Hinzu kommen steuerliche Vorgaben, die zu einer abweichenden Steuerbilanz führen können. Wir achten bei den Erstellungsarbeiten darauf bestehende Bilanzierungswahlrechte stets zu Ihren Gunsten auszuüben.

Neben der Darstellung der wirtschaftlichen Leistung der Vergangenheit ist der Jahresabschluss auch ein wichtiges Instrument zur Zukunftsplanung. Wir legen Wert darauf die entscheidenden Zahlen so aufzubereiten, dass eine Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage und eine Entscheidung über zukünftige Strategien möglich wird.

Nachdem der Jahresabschluss nach Rücksprache mit Ihnen erstellt wurde erledigen wir alle vorgeschriebenen gesetzlichen Maßnahmen, die erforderlich sind. Dazu gehört die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses einschließlich der Steuererklärungen an das Finanzamt. Wunschgemäß übernehmen wir auch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung an den elektronischen Bundesanzeiger.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen der Unternehmen aller Rechtsformen nach dem Handelsgesetzbuch (HBG). Auf Wunsch kann eine Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach den internationalen Rechnungsstandards (IFRS) erfolgen.
  • Erstellung der Steuerbilanz
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung des Lageberichts
  • Erstellung einer Kapitalflussrechnung
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen zum Jahresabschluss
  • Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen an das Finanzamt
  • Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Betriebswirtschaftliche Analyse der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Prüfung von insolvenzrechtlichen Auswirkungen im Falle einer Überschuldung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens

Ihr Nutzen:

  • Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses erfolgt durch erfahrene Experten im Handels- und Steuerrecht
  • Nutzung aller handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzierungswahlrechte zu Ihren Gunsten
  • Sie erhalten einen aussagefähigen Jahresabschlussbericht und auf Wunsch ergänzende Auswertungen, die wir Ihnen gerne in einer Bilanzpräsentation erläutern
  • Die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen an das Finanzamt führen wir für Sie aus
  • Wir übernehmen die Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger für Sie